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VGH Bayern, 19.11.2012 - 14 ZB 10.2895 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung;Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;Keine hinreichende Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache;Keine hinreichende Darlegung der Verletzung der gerichtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09
Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten
Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 14 ZB 10.2895
Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestehen, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (vgl. BVerwG vom 3.2.2010 Az. 7 B 35/09 RdNr. 12). - VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 ZB 11.2520
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2012 - 14 ZB 10.2895
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt wesentlich von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. BayVGH vom 9.8.2012 Az. 14 ZB 11.2520 RdNr. 3 m.w.N.).